Wettbewerb für Xiaomi Mi Note 10 - Wettbewerbsregeln - Xiaomi Planet

Artikel I

Einleitende Bestimmungen

  • Diese Wettbewerbsregeln sind die einzigen verbindlichen Regeln für die Teilnahme am Wettbewerb (Name des Wettbewerbs), deren Einhaltung eine Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist und die den Beginn, die Dauer und das Ende des Wettbewerbs, die Teilnahme am Wettbewerb sowie die Rechte und Pflichten des Unternehmens und der Teilnehmer regeln.
  • Veranstalter des Wettbewerbs ist das Unternehmen:

Handelsname: Planets, sro

mit Sitz: Kollarova 85, Martin 036 01 

Firmen ID: 52 215 113

Registriert: 13.03.2019/XNUMX/XNUMX

Stellvertreter: Juraj Török, Geschäftsführer

(im Folgenden auch als "Unternehmen" bezeichnet),

  • Wettbewerb nach diesen Regeln (im Folgenden auch als "Wettbewerb" bezeichnet) ist kein Glücksspiel nach Gesetz Nr. 171/2005 Slg. Über Glücksspiele und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung. Der Wettbewerb findet vom 14.2.2020 bis 29.2.2020 auf dem Territorium der Slowakischen Republik sowie als "Dauer des Wettbewerbs" statt, wobei die Gewinner des Wettbewerbs gemäß den Bestimmungen dieser Regeln am 1.3.2020 gezogen werden.

Artikel II

Bestimmungen für den Verlauf des Wettbewerbs

  • Das Unternehmen wird für die Dauer des Wettbewerbs einen Wettbewerbspost über die Xiaomi Planet-Website veröffentlichen: „XiaomiPlanet.sk feiert 1 Jahr und wir starten einen brutalen Wettbewerb für das 108-Megapixel-Xiaomi Mi Note 10!"
  • Während der Dauer des Wettbewerbs wird das Unternehmen Sie an den Wettbewerbsposten mit anderen Nichtwettbewerbsposten auf der Xiaomi Planet-Website und in sozialen Netzwerken erinnern.
  • Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, auf den Beitrag des Wettbewerbs gemäß dessen Wortlaut zu antworten. Die Antwort erfolgt durch Ausfüllen des Wettbewerbsformulars.
  • Am 29.2.2020 um 23:59 Uhr Der Wettbewerb endet mit der Konsequenz, dass das Hauptunternehmen den verfügbaren Wettbewerbsbeitrag von der Xiaomi Planet-Website zurückzieht oder, falls dies nicht der Fall ist, eine Antwort auf den Wettbewerbsbeitrag nicht mehr in das Auswahlverfahren für den Wettbewerb gemäß diesen Regeln und bei jeder solchen öffentlichen Weitergabe des Wettbewerbs einbezogen wird Nach diesem Absatz hat die Person, die es durchgeführt hat, nicht das Recht, in den Auswahlprozess des Gewinners des Wettbewerbs einbezogen zu werden.
  • Das Unternehmen ist berechtigt, diese Regeln laufend zu ändern. Eine solche Änderung begründet keine Rechte des Wettbewerbers gegenüber dem Unternehmen, insbesondere keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Artikel III

Teilnahme am Wettbewerb

  • Jede natürliche Person, die das XNUMX. Lebensjahr vollendet hat, ist befugt, Rechtsakte mit einer Lieferadresse in der Slowakischen oder Tschechischen Republik durchzuführen, die die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb gemäß diesen Regeln erfüllt (im Folgenden auch als "Wettbewerber" bezeichnet).
  • Die Person nach Art. III Abs. 1 dieser Regeln zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Wettbewerbsformulars und des Ausfüllens der Antworten auf den Wettbewerbsposten gemäß diesen Regeln und hat das Recht, in den Prozess der Auswahl des Gewinners des Wettbewerbs gemäß diesen Regeln einbezogen zu werden. Der Teilnehmer wird im Wettbewerb per E-Mail identifiziert, die er in das Formular einfügt. Teilnehmer können innerhalb des Wettbewerbs einen Bonuspunkt verdienen, wenn sie Websites / Profile von Xiaomi Planet und Deal Planet auf Facebook oder Instagram markieren und den Wettbewerb auf dem Facebook-Profil des Teilnehmers teilen. Das Erhalten eines Bonuspunktes ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb und nur eine freiwillige Entscheidung des Teilnehmers.
  • Der Teilnehmer hat das Recht, nur einmal am Wettbewerb teilzunehmen. Nimmt ein Teilnehmer wiederholt mit verschiedenen von ihm erstellten oder von Dritten zugelassenen Profilen an einem Wettbewerb teil, verliert er die Position des Teilnehmers und gleichzeitig das Gewinnrecht. Für den Fall, dass der Preis an eine solche Person übergeben wird und sich später als Verstoß gegen die Verpflichtung aus diesem Absatz herausstellt, hat das Unternehmen Anspruch auf Rückerstattung des Preises.
  • Der Wettbewerber darf keine Informationen kommerzieller oder nichtkommerzieller Art bereitstellen, die nicht mit der Wettbewerbsposition zusammenhängen, und er darf keine Informationen bereitstellen, die die Rechte des Unternehmens oder Dritter beeinträchtigen können.
  • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einseitig zu entscheiden, die Person, die auf den Wettbewerbsposten geantwortet hat, nicht einzubeziehen, insbesondere wenn es andere Informationen kommerzieller oder nichtkommerzieller Art bereitstellt, die nicht mit dem Wettbewerbsposten zusammenhängen, oder wenn diese Informationen die Rechte des Unternehmens oder Dritter verletzen können.
  • In dem Fall gemäß Art. III Abs. 3.5 dieser Regeln behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine solche Antwort zu entfernen oder zu blockieren und alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen dieser Maßnahme zu verhindern. Das Recht des Unternehmens, Ansprüche aus diesem Verfahren geltend zu machen, wird durch die Ausführung der betreffenden Handlungen nicht berührt.
  • Wettbewerber dürfen kein Mitarbeiter des Unternehmens oder eine nahe Person eines Mitarbeiters des Unternehmens sein. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten entsprechend für die Definition einer nahen Person.
  • Durch die Teilnahme am Wettbewerb bestätigt der Teilnehmer seine Zustimmung zum Wortlaut dieser Regeln und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Artikel IV

Der Prozess der Auswahl des Gewinners des Wettbewerbs und der Übergabe des Preises

  • Am 1.3.2020. März XNUMX wird das Unternehmen einen Gewinner des Wettbewerbs durch zufällige Auswahl in Form einer Auslosung auf elektronischem Wege auswählen.
  • Jeder Gewinner des Wettbewerbs wird vom Unternehmen unmittelbar nach seiner Ziehung per Nachricht darüber informiert, dass das Unternehmen den Gewinner auffordert, die Adresse in der Slowakei oder in der Tschechischen Republik zu liefern, an die der Preis an den Gewinner des Wettbewerbs geliefert werden soll. Wenn der Gewinner des Wettbewerbs das Unternehmen nicht innerhalb einer Kalenderwoche ab dem Datum der Übermittlung der Informationen über den Gewinn durch das Unternehmen über die Adresse informiert, verliert der Gewinner das Recht, den Wettbewerb zu gewinnen, das Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, einseitig zu entscheiden, wie mit dem Gewinn umgegangen werden soll.
  • Nach Übermittlung der Korrespondenzadresse des Gewinners des Wettbewerbs in der Slowakischen Republik liefert das Unternehmen den Preis auf Kosten des Unternehmens per Post oder per Kurierdienst.
  • Wenn der Gewinnerpreis aus irgendeinem Grund (Ablehnung, Nichtannahme innerhalb des Abholzeitraums usw.) unannehmbar an das Unternehmen zurückgesandt wird, verliert der Gewinner des Wettbewerbs zum Zeitpunkt der Rücksendung des Gewinnerpreises das Recht, den Wettbewerb zu gewinnen, wobei sich das Unternehmen das Recht vorbehält, einseitig zu entscheiden wie man mit dem Gewinn umgeht.
  • Das Unternehmen haftet nicht für Schäden am Preis während des Transports zum Gewinner des Wettbewerbs und der Gewinner des Wettbewerbs hat keinen Anspruch auf Entschädigung im Falle einer Beschädigung des Preises. Gleichzeitig haftet das Unternehmen nicht für Verzögerungen bei der Zustellung des Preises aus Gründen des Post- oder Kurierdienstes.

Artikel V

Bestimmungen zu gewinnen

  • Die Teilnahme am Wettbewerb oder der Gewinn des Wettbewerbs begründen weder das Recht des Teilnehmers am Wettbewerb noch des Gewinners des Wettbewerbs auf eine finanzielle Leistung des Unternehmens.
  • Nach Erfüllung der Bedingungen dieses Statuts erhält der Gewinner des Wettbewerbs einen Preis in Form einer beweglichen Sache, nämlich:
  1. Xiaomi Mi Note 10 Smartphone
  • Der Gewinner des Wettbewerbs ist gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 595/2003 Slg. auf die Einkommensteuer in der jeweils gültigen Fassung, um seinen Verpflichtungen als Steuerpflichtiger nachzukommen.
  • Das Unternehmen informiert den Gewinner des Wettbewerbs über den Wert des Preises. Dieses nicht monetäre Einkommen bildet auch die Steuerbemessungsgrundlage (Teilsteuerbemessungsgrundlage) für Einkünfte gemäß § 8 Schreiben i) des Einkommensteuergesetzes.
  • Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Umfang und den Inhalt des Preises gegebenenfalls zu ändern, insbesondere wenn der Preis nicht in Form eines bestimmten beweglichen Eigentums geliefert werden kann.

Artikel VI

Unternehmensrechte

  • Das Unternehmen ist berechtigt, über alle Fragen zu entscheiden, die nicht durch diese Regeln geregelt sind. Die Entscheidung des Unternehmens in Wettbewerbsfragen und die Teilnahme des Wettbewerbers am Wettbewerb sind bindend. Gegen die Entscheidung des Unternehmens im Wettbewerb wird kein Rechtsbehelf eingelegt. Die Entscheidung des Unternehmens ist endgültig.

Artikel VII

Rechte und Pflichten des Mitbewerbers

  • Die Teilnahme am Wettbewerb ist freiwillig.
  • Während des Wettbewerbs ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass keine Ereignisse oder Handlungen von seiner Seite oder von Dritten, insbesondere von Personen, die mit ihm oder einer ähnlichen Beziehung verwandt sind, den Wettbewerb gefährden oder unterbrechen.
  • Für den Fall, dass im Verlauf einer Wettbewerbsphase solche Tatsachen auftreten, die die ordnungsgemäße Teilnahme des Wettbewerbers am Wettbewerb verhindern, ist der Wettbewerber verpflichtet, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen; Die Teilnahme des Teilnehmers am Wettbewerb endet mit der Zustellung dieser Mitteilung.
  • Für den Fall, dass ein Teilnehmer ein Gewinner wird, ist er verpflichtet, das Unternehmen über seinen Namen und seine Korrespondenzadresse zu informieren, um den Preis zu übermitteln, unmittelbar nachdem das Unternehmen ihn dazu aufgefordert hat.

Artikel VIII

Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Gemäß den Bestimmungen des § 13 des Gesetzes Nr. 18/2018 Slg. zum Schutz personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden auch „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten“ genannt) gewährt der Teilnehmer durch die Teilnahme am Wettbewerb als betroffene Person dem Unternehmen (im Folgenden „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten“) als „Betreiber“) als Betreiber der Xiaomi Planet-Website und gleichzeitig als Betreiber gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten über mich, nämlich (A ) für die Zwecke der Erstellung unserer eigenen Teilnehmerverzeichnisse, (B) für die Zwecke der Auswahl des Gewinners des Wettbewerbs gemäß diesen Regeln, (C) für die Zwecke der Weitergabe personenbezogener Daten im Bereich des Vor- und Nachnamens usw Gewinner des Wettbewerbs im Falle eines Sieges. Der Teilnehmer erklärt, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten dem Betreiber freiwillig, freiwillig, seriös und fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden und dass diese vollständig und wahr sind. Die Einwilligung wird dem Betreiber für die Dauer von 15 Jahren erteilt, wobei sich der Teilnehmer bewusst ist, dass er das Recht hat, die erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung erlischt jedoch das Gewinnrecht.
  • Gleichzeitig erklärt der Wettbewerber, dass er rechtzeitig und ordnungsgemäß über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert wird. Um Zweifel auszuschließen, ist vorgesehen, dass der Wettbewerber dem Betreiber die Zustimmung in dem oben genannten Umfang erteilt, indem er am Wettbewerb teilnimmt, der diese Regeln und ihre Rechte und Pflichten kennt.

Artikel IX

Schlussbestimmungen

9.1 Diese Regeln treten in Kraft und treten in Kraft, sobald sie der Öffentlichkeit über die Xiaomi Planet-Website zugänglich gemacht werden.

In Bratislava am 14.2.2020

Planeten, sro

Juraj Török, Geschäftsführer